Klimagarten Südpfalz
Nachhaltiger Nutzgarten & Selbstversorgung

Gartenordnung

Die Gartenordnung regelt das Miteinander im Verein. Viele dieser Regelwerke sind in die Jahre gekommen und nicht mehr zeitgemäß.  Für eine klimaverträgliche Bewirtschaftung der Gärten sind folgende Maßnahmen zielführend, die in jeder Gartenordnung verbindlich geregelt sein sollten. Zur Erläuterung verweise ich u.a. auf das ausführliche Positionspapier  "Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Kleingärten" des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde (BDG) vom 29.01.2021:

  • Mulchen bzw. Flächenkompostierung mit naturbelassenem organischem Material zur Förderung der Humusbildung und des Bodenlebens.
  • Boden naturgemäß und schonend pflegen. Kein Zudecken mit Kunststofffolien, kein Umgraben.
  • Zulässig sind ausschließlich natürliche Dünger und Stoffe zur Bodenverbesserung wie z.B. Mulch, Kompost, Pferdemist, Pflanzenkohle oder Gesteinsmehle. Der Einsatz von umweltschädlichem Kunstdünger (z.B. Blaukorn) ist verboten.
  • Gründüngung brachliegender Beete und aller Beete nach der Ernte zur Stickstoffbindung sowie Förderung des Humusaufbaus.
  • Kompostierung in Haufen, Mieten, Hochbeeten oder Silos, alternativ oder ergänzend zum Mulchen. Die im Kleingartengelände anfallenden organischen Abfälle (Laub, Gras- und Gehölzschnitt, Gemüse- und Obstreste usw.) werden im Gelände verwertet.
  • Verbot der Verwendung von Torf und Torfprodukten.
  • Fruchtfolge und Mischkultur sowie Einsatz robuster Sorten zur nachhaltigen Förderung der Pflanzengesundheit.
  • Verbot des Einsatzes von Pestiziden. Im Notfall dürfen nur im ökologischen Landbau zugelassene Mittel (z.B. Schneckenkorn auf Basis von Eisen-III-phosphat) verwendet werden.
  • Förderung von Nützlingen z.B. durch Totholzhaufen, Benjeshecken oder Kleinstbiotope (z.B. Blumenwiesen).
  • Minimierung der Bodenversiegelung, wasserdurchlässige Wege und Terrassen.
  • Zulassung von Photovoltaikanlagen auf den Laubendächern oder als Standmodul für die Eigenerzeugung von Strom.
  • Verbot von Verbrennungsmotoren für Rasenmäher, Häcksler, Motorsägen usw.
  • Nutzung von Regenwasser für die Gartenbewässerung.
  • Durchführung von Bodenanalysen zur Ermittlung des Humusgehaltes sowie des Düngebedarfes bei jedem Wechsel der Pächterin/des Pächters und turnusgemäß alle fünf Jahre.
  • Verpflichtende Fachberatung zur zeitgemäßen Gartenbewirtschaftung für alle Pächterinnen und Pächter. (Wieder-)Belebung der Fachberatung im Kleingartenverein.